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Mit Bioresonanz die Selbstheilungskräfte Ihres Tieres aktivieren
Analysen:
Das moderne Bioresonanz-Gerät ermöglicht eine schnelle Komplettanalyse Ihres Tieres.
Ihr Tier wird dazu über eine Armmanschette völlig schmerzfrei mit dem Gerät verbunden.
Bei sehr ängstlichen oder unruhigen Tieren kann auch durch eine Fellprobe die Analyse durchgeführt werden. Wartezeit bis zur Therapieerstellung 1-2 Wochen.
Die Analysenparameter richten sich dabei nach den individuellen Anforderungen oder der Eingangsuntersuchung (Beschwerdebild / Anamneseerhebung) oder auch Ihren persönlichen Wünschen.
Analysenprogramm:
Untersucht werden:
- Einzelorgane und Organsysteme - Allergien und Unverträglichkeiten - Entzündungen – Störfelder – Zähne - Belastungen (Giftstoffe, Schwermetalle, Pilze, Bakterien, Viren, Parasiten usw.) - Mangelzustände an Mineralstoffen, Vitaminen, Spurenelemente, essentiellen Fettsäuren oder Aminosäuren - Immunsystemstatus im Darm - Psychische Belastungen bei Verhaltensauffälligkeiten - Ermittlung des optimalen therapeutischen Medikamentes (Homöopathie, Phytotherapie, Heilpilze, Schüsslersalze, Futterergänzungsmittel) - Ermittlung des optimalen Futtermittels - Einzeltestungen von eigenen selbst mitgebrachten Futtermitteln
Behandlungen:
Die auffällig ermittelten Resultate können im Anschluss an die Analyse sofort behandelt werden, indem eine heilende Frequenz über die Manschette zur ausgleichenden Balancierung übertragen wird. Diese Übertragung regt die Selbstheilung an, bewirkt eine Entspannung oder leitet schädliche Belastungen aus. Meist ist dies jedoch mit nur einer Behandlung nicht erledigt und die Übertragung sollte regelmäßig erfolgen. Damit Sie jedoch nicht öfters als höchstens 1 x wöchentlich bis 1 x monatlich mit Ihrem Tier in die Praxis kommen müssen, erhalten Sie die heilenden Frequenzen auf unterschiedlichen Trägern mit nach Hause. Entweder in Form von Globulis zum Einnehmen oder einer Chipkarte zum Befestigen am Halsband. Dies wird individuell mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
Leider muss ich auf folgendes Gesetz hinweisen. Nach dem deutschen Heilmittelwerberecht § 3 weisen wir darauf hin:
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